ABTREIBUNG VERWEIGERT: Eine schwangere Amerikanerin, die während ihres Urlaubs in Malta eine unvollständige teilweise Fehlgeburt erlitt, wird für ein Verfahren zur Verhinderung einer Infektion nach Spanien geflogen, da das maltesische Gesetz Abtreibung unter allen Umständen verbietet. m.facebook.com/story.php?story_fbid=179065164479746&id=100071287890121